Ausstellung
- Ausstellung: Die Schuman-Erklärung
- Das Inkrafttreten des EGKS-Vertrags

Durch den Vertrag werden folgende Einrichtungen geschaffen: eine Hohe Behörde, der ein Beratender Ausschuss, eine gemeinsame Versammlung, ein Gerichtshof und ein besonderer Ministerrat zur Seite stehen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags müssen die sechs Gründerstaaten die praktischen Fragen im Zusammenhang mit dem Sitz der Einrichtungen klären.
Da keine endgültige Einigung erzielt wird, nimmt Luxemburg die Hohe Behörde, den Rat und den Gerichtshof auf, und als Sitz der gemeinsamen Versammlung wird Straßburg festgelegt. Der EGKS-Vertrag, der am 25. Juli 1952, knapp sieben Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, in Kraft tritt, gibt die Grundlinien der heutigen Europäischen Union vor.
Kapitel
Schuman, ein „Mann der Grenzen“ Die Probleme zwischen Frankreich und Deutschland Das Tandem Monnet-Schuman Die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlproduktion Eine Innovation auf institutioneller Ebene Die „Schuman-Bombe“ vom 9. Mai 1950 Politische Unterstützung Die Pressekonferenz Die Reaktionen auf die Schuman-Erklärung Was beim Schuman-Plan auf dem Spiel stand Die Verhandlungen über den EGKS-Vertrag Multilaterale Verhandlungen Die Unterzeichnung des EGKS-Vertrags Die Ratifizierung des EGKS-Vertrags Das Inkrafttreten des EGKS-Vertrags Robert Schuman, erster Präsident der Europäischen Parlamentarischen Versammlung Straßburgs Platz im Herzen Europas Credits